top of page

agb

Mari Berghold. Art Direction / Konzept + Design, Kremmlerstraße 48, 70597 Stuttgart

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von Mari Berghold gelten ausschließlich die nachfolgenden zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Bedingungen. Spätestens mit der Annahme des Angebotes, Gegenzeichnung des Vertrages oder der Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Mari Berghold stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Die AGB von Mari Berghold gelten auch dann, wenn Mari Berghold in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

2. Angebot, Vertragsschluss

2.1 Die Web-Seite von Mari Berghold sowie Werbematerialien jeder Art von Mari Berghold stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Ein Vertragsverhältnis kommt erst dadurch zustande, dass Mari Berghold die Beauftragung annimmt.


2.2 Für Leistungen, die Mari Berghold nicht am Geschäftssitz in Stuttgart erbringt, werden dem Auftraggeber nach Aufwand Fahrtkosten, Spesen und etwaige Übernachtungskosten sowie Wegekosten gesondert in Rechnung gestellt.

3. Fertigstellungs- und Liefertermine, Teilleistungen

3.1 In Korrespondenzen, Angeboten und Verträgen genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit im Einzelfall ausdrücklich festgehalten und von Mari Berghold schriftlich bestätigt wird.

3.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Feuer, Wasserschäden usw.) und Krankheit hat Mari Berghold nicht zu vertreten und berechtigt Mari Berghold dahingehend, das Erbringen seiner betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Mari Berghold wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit unverzüglich anzeigen.

3.3 Mari Berghold ist zu Teilleistungen berechtigt und kann diese vorab in Rechnung stellen.

4. Leistungen von Mari Berghold, Haftungsfreistellung

4.1 Arbeitsentwürfe werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Die Übermittlung erfolgt – sofern nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart – per E-Mail oder durch das Zurverfügungstellen der Dateien auf dem Server von Mari Berghold. An allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte an den Auftraggeber übertragen.

4.2 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist Mari Berghold nicht verpflichtet, veränderbare Dateien (z.B. Photoshop- oder Illustrator Dateien) an den Auftraggeber herauszugeben. Ein Anspruch auf die Herausgabe von veränderbaren Dateien an den Auftraggeber besteht nicht. Druckvorlagen werden von Mari Berghold im PDF Format übermittelt.

4.3 Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von veränderbaren (offenen) Dateien, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall ist die Herausgabe solcher Dateien zusätzlich zu vergüten. Hat Mari Berghold dem Auftraggeber offene Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch Mari Berghold geändert werden.

4.4 Mari Berghold schuldet nicht die Überprüfung der Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Grafiken, Konzepte, Internetseiten usw. (im Folgenden Materialien genannt) auf deren rechtliche Zulässigkeit. Insbesondere ist Mari Berghold nicht verpflichtet, die Materialien sowie deren Verwendung auf wettbewerbs- und warenzeichenrechtlichen Zulässigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung von Mari Berghold kommt insoweit nicht in Betracht.

4.5 Überlässt der Auftraggeber Mari Berghold Daten, Texte, Bilder, Film- oder Tondokumente usw., so hat er sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritten sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden können. Mari Berghold prüft nicht, ob die vom Auftraggeber gelieferten Bestandteile die Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte Mari Berghold aufgrund vom Auftraggeber überlassenen Bestandteile wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, stellt der Auftraggeber Mari Berghold insoweit von der Haftung frei und wird diejenigen Kosten ersetzen, die Mari Berghold wegen der möglichen Rechtsverletzungen entstehen.

5. Urheber- und Nutzungsrechte

5.1 Alle Materialien (insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) von Mari Berghold unterliegen – auch als Teilleistungen eines Gesamtprojektes – dem Urhebergesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

5.2 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen insbesondere auch kein Miturheberrecht.

5.3 Die Materialien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Mari Berghold weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

5.4 Mari Berghold überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

5.5 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Mari Berghold berechtigt, die geschuldeten Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung – insbesondere zu Präsentationszwecken auf der Webseite von Mari Berghold – zu verwenden.

6. Vergütung

6.1 Die Anfertigung aller Materialien von Mari Berghold und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Mari Berghold für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wurde kein Vereinbarung hinsichtlich der Vergütungshöhe getroffen, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD in seiner jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.

6.2 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Reinzeichnungen, Manuskripten, die Schaffung von Vorlagen weiterer Entwürfe oder die Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

6.3 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Materialien nach Rechnungstellung fällig.

6.4 Mari Berghold ist, insbesondere bei finanziellen Vorleistungen oder Aufträgen über einen längeren Zeitraum, berechtigt, vom Auftraggeber Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu fordern.

6.5 Mari Berghold gewährt nach Rechnungsstellung eine Zahlungsfrist von 14 Tagen inklusive dem Rechnungsdatum. Nach Ablauf des angegebenen Zahlungszieles auf der Rechnung gerät der zu Auftraggeber in Verzug.

6.6 Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro geschuldet.

7. Fremdleistungen

7.1 Mari Berghold ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

7.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Mari Berghold abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Mari Berghold im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

7.3 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7.4 Sofern Mari Berghold notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Mari Berghold.

8. Haftung

8.1 Mari Berghold haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2 Mari Berghold schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Der Schadensersatzanspruch ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.3 Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen nach Ziffer 8.2 – ausgeschlossen.

8.4 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach Ziffern 8.2 und 8.3 gelten nicht für die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie oder einer gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.5 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Mari Berghold.

8.6. Mari Berghold haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Ideen,
Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc.

9. Gewährleistung

9.1 Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Materialien bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich bei Mari Berghold geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

9.2 Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben geliefert wurden, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.

10. Sonstiges

10.1 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

10.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Mari Berghold im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

10.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts.



Stuttgart, Januar 2022

bottom of page